Statement dritte Rhonekorrektur

Statement dritte Rhonekorrektur

Im Juni 2024 trat die Rhone im Abschnitt Siders–Chippis über die Ufer. Das verursachte hohe Sachschäden und erforderte die Evakuierung von über 200 Personen. Trümmer blockierten die Strassen, zahlreiche Wohnhäuser waren unbewohnbar und die Industrie kam zum Erliegen. Die Gemeinde und der Kanton investierten hohe Summen in die Aufräumarbeiten.

 

Im Juni 2026 stellte der Kanton einen weiterhin unzureichenden Schutz unterhalb der Strassenbrücke fest. Er verlängerte die dringlichen Massnahmen bis zum 31. Oktober 2028. Hierfür veranschlagte er zusätzliche Kosten von rund 10 Millionen Franken, für die grösstenteils der Bund aufkommt. Folglich ist der Schutz bei weitem noch nicht ausreichend und der Handlungsbedarf bleibt akut.

 

Die GLP Wallis forderte bereits 2024 eine Stellungnahme des Staatsrats zum Projekt Rhone 3. Eine angemessene Erklärung fehlt bisher. Die aktuellen Differenzen mit dem Bund sowie die ungeklärte Finanzierung verzögern die Arbeiten zur dritten Rhonekorrektion und schaffen Unsicherheit. Die GLP Wallis hält deshalb weiterhin an folgenden Forderungen fest:

  1. Transparenter Projektvergleich: Für jeden Projektabschnitt sind das Generelle Projekt von 2016 und die revidierte Lösung nachvollziehbar gegenüberzustellen. Dabei sind die Auswirkungen auf Sicherheitsniveau, Projektperimeter, Fruchtfolgeflächen, Natur, Kosten, Zeitplan und Bundesfinanzierung auszuweisen.
  2. Nachweisbare Sicherheit: Änderungen an den bisherigen Schutzmassnahmen dürfen nicht zu einer unbegründeten Verringerung des Sicherheitsniveaus führen. Die neuen Bemessungsabflüsse, Gefahren- und Intensitätskarten, Dammzustände und Schadenspotenziale müssen auf aktualisierten Grundlagen beruhen. Sie müssen den Klimawandel sowie die Risiken für Bevölkerung, Unternehmen und kritische Infrastrukturen berücksichtigen.
  3. Rechtssichere Lösung für Landwirtschaft und Natur: Der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen ist auf das notwendige Minimum zu begrenzen. Für unvermeidbare Verluste ist eine konkrete Kompensationslösung aufzuzeigen. Gleichzeitig müssen der bundesrechtskonforme Gewässerraum, die natürlichen Funktionen der Rhone, die Auenlebensräume und die ökologische Vernetzung gewährleistet bleiben.
  4. Vollständige Kosten- und Finanzierungstransparenz: Die aktualisierten Projektkosten müssen sämtliche absehbaren Aufwendungen enthalten, insbesondere für Landerwerb, Fruchtfolgeflächen, Altlasten, Grundwasser, Materialbewirtschaftung, Infrastrukturanpassungen, öffentliche Räume und späteren Unterhalt. Einsparungen sind klar von blossen Verschiebungen, Auslagerungen oder noch nicht budgetierten Kosten zu unterscheiden.
  5. Frühzeitige Abstimmung mit dem Bund: Wesentliche Änderungen sind rechtzeitig mit dem BAFU und den weiteren Projektpartnern abzustimmen. Die Informations-, Koordinations- und Reporting-prozesse sind so zu organisieren, dass keine neuen Finanzierungslücken oder vermeidbaren Genehmigungsverfahren entstehen. Der Staatsrat muss aufzeigen, welche Massnahmen er weiterführt, überbrückt, verschiebt oder stoppt, wenn der Bund die Bundesmittel weiter aussetzt, kürzt oder verzögert.
  6. Kontinuität und klare politische Führung: Während der Revision müssen dringliche und unabhängig von der späteren Variante notwendige Schutzmassnahmen weitergeführt werden. Unterhalt, Dammkontrollen, Alarmierung und Schutz kritischer Infrastrukturen dürfen nicht durch die Überarbeitung verzögert werden. Zuständigkeiten, Entscheide und wesentliche Abweichungen sind gegenüber dem Grossen Rat und der Öffentlichkeit transparent darzulegen.
 

Ein Vorhaben wie Rhone 3 hat grosse Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Wirtschaft. Jedes ungenutzte Jahr steigert bei einer weiteren Flut die Kosten und gefährdet Menschen, Unternehmen und die Infrastruktur. Gefordert sind nun politische Kontrolle, transparente Fakten und klare Informationen. Die zielführenden Ergebnissee zählen nun!

Die GLP Wallis verlangt vom Staatsrat deshalb Antworten auf die Fragen:

  1. Wie sieht der aktualisierte Zeitplan für die dritte Rhonekorrektur aus?
  2. Wie hoch sind die neuen Kosten und welche konkreten Einsparungen bringt die Überarbeitung?
  3. Welches Sicherheitsniveau garantiert die dritte Rhonekorrektur aktuell und zukünftig für die Bevölkerung und die Unternehmen in der Rhoneebene?
  4. Welcher Anteil der Bundesfinanzierung ist heute gesichert?
  5. Wie sehen die Finanzierungs- und Bauszenarien für den Krisenfall aus?
 

Die GLP Wallis würde es sehr bedauern und als schweres politisches Versäumnis werten, wenn vermeidbare Abweichungen im revidierten Projekt Rhone 3 eine neue Botschaft und Genehmigung durch die Bundesversammlung erforderten. Zudem sorgen uns die Kommunikations- und Koordinationsdefizite des Kantons gegenüber dem Bund und dem BAFU, die die EFK in ihrem Bericht festgestellt hat (EFK-25342). Diese Mängel gefährden die Unterstützung für Rhone 3. Es besteht das Risiko, dass der Bund Zahlungen verzögert, aussetzt oder Mittel kürzt.